Arbeits- & Gesundheitsschutz

„Was hat die denn?“ So wahren Sie den Datenschutz und die Privatsphäre erkrankter Fachkräfte

Wenn MitarbeiterInnen krank werden und ausfallen, stellt Sie als Leitung das vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Eine davon ist es, die neugierigen und häufig auch bohrenden Fragen von Eltern zu […]
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

26.03.2025 · 3 Min Lesezeit

Wenn MitarbeiterInnen krank werden und ausfallen, stellt Sie als Leitung das vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Eine davon ist es, die neugierigen und häufig auch bohrenden Fragen von Eltern zu beantworten und gleichzeitig den Datenschutz und die Privatsphäre der MitarbeiterInnen zu wahren. Die Motivation der Eltern, sich nach den erkrankten Fachkräften zu erkundigen, ist ganz unterschiedlich. Das geht von echter Besorgnis um die Erkrankten und persönlichem Interesse an deren Wohlergehen bis hin zu einer mehr oder weniger versteckten Beschwerde an Sie, dass schon wieder Öffnungszeiten verkürzt oder eine Notgruppe eingerichtet werden muss. Informieren Sie sich hier, wie Sie mit solchen Anfragen korrekt umgehen.

Häufige Kurzerkrankungen

Janne Schneider leitet die Kita „Zwergenbude“. Als eine ihrer MitarbeiterInnen sich zum wiederholten Male für 2 Wochen krankmeldet, häufen sich bei ihr Anfragen von Eltern. Sie wollen wissen, warum die Kollegin so häufig fehlt, ob sie ernsthaft krank oder vielleicht schwanger ist und wann mit ihrer Rückkehr zu rechnen ist. Frau Schneider weiß, dass die Kollegin psychische Probleme hat und deshalb wahrscheinlich auch in näherer Zukunft immer wieder ausfallen wird. Sie überlegt, ob sie diese Information an die Eltern weitergeben darf, damit diese im Bilde sind, Verständnis zeigen und mit den lästigen Fragen aufhören.

Rechtsgrundlage: DSGVO

Informationen über den Gesundheitszustand von MitarbeiterInnen unterliegen den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Da es sich um besonders sensible Gesundheitsdaten handelt, müssen Sie als verantwortliche Vorgesetzte darauf achten, dass mit diesen Daten besonders sorgfältig umgegangen wird und die Daten vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt werden. Daher verbietet es sich, Informationen über den Gesundheitszustand von MitarbeiterInnen an Eltern weiterzugeben.

Das ist zu tun: Datenschutz wahren

Wollen Eltern von Ihnen wissen, warum eine pädagogische Fachkraft schon wieder fehlt oder wie lange sie ausfällt, müssen Sie – bei allem Verständnis für die Eltern – den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre der MitarbeiterInnen in den Fokus stellen. Beachten Sie hierbei die folgenden Hinweise.

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