MitarbeiterInnen führen & motivieren

Schon wieder krank? Hier lesen Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Krankmeldungen und Datenschutz

Das Personal ist in vielen Kitas so knapp, dass schon eine Krankmeldung den gesamten Dienstplan ins Wanken bringt und Sie zwingt, drastische Maßnahme wie die Verkürzung der Betreuungszeiten oder die […]

Judith Barth

06.09.2024 · 3 Min Lesezeit

Das Personal ist in vielen Kitas so knapp, dass schon eine Krankmeldung den gesamten Dienstplan ins Wanken bringt und Sie zwingt, drastische Maßnahme wie die Verkürzung der Betreuungszeiten oder die Schließung einzelner Gruppen zu veranlassen. Daher kommt es, wenn MitarbeiterInnen ausfallen, verständlicherweise zu Nachfragen von Elternseite. Informieren Sie sich hier, wie Sie richtig darauf reagieren.

Schon wieder krank

Luise Hansen leitet die Kita „Sonnenschein“. Eine ihrer MitarbeiterInnen meldet sich häufig krank. Das ist auch den Eltern nicht verborgen geblieben, sodass es in letzter Zeit immer wieder zu Nachfragen kommt, was denn mit der Mitarbeiterin los sei, warum sie schon wieder fehle und ob sie ernsthaft krank sei. Frau Hansen weiß nicht, wie sie auf diese bohrenden Nachfragen richtig reagieren soll.

Frage 1: „Haben die Eltern einen Anspruch darauf zu wissen, welche MitarbeiterInnen aktuell in der Kita sind?“

ANTWORT: Nein. Eine gesetzliche Verpflichtung, Eltern darüber zu informieren, welche MitarbeiterInnen sich aktuell in der Kita aufhalten und wer fehlt, besteht nicht. Sie als Leitung müssen gewährleisten, dass die Kinder angemessen beaufsichtigt und betreut werden und das hierfür notwendige Personal anwesend ist. Soweit Sie den gesetzlich vorgegebenen Personalschlüssel einhalten, müssen Sie sich gegenüber den Eltern nicht rechtfertigen. Dennoch ist es in vielen Kitas üblich, dass es z. B. im Eingangsbereich eine Übersicht gibt, welche MitarbeiterInnen gerade anwesend und damit auch AnsprechpartnerInnen für Kinder und Eltern sind. Das ist sinnvoll und auch datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden, soweit auf dieser Anwesenheitstafel nur zu sehen ist, wer da ist, und nicht, wer fehlt – und schon gar nicht, aus welchem Grund jemand fehlt.

Frage 2: „Muss ich Eltern Auskunft darüber geben, warum MitarbeiterInnen abwesend sind?“

ANTWORT: Nein. Diese Informationen unterliegen dem Mitarbeiterdatenschutz. Es geht Eltern nichts an, warum MitarbeiterInnen nicht zur Arbeit kommen. Denn dies kann viele Gründe haben, z. B. Krankheit, Schwangerschaft, Urlaub, Fortbildung, Krankheit des eigenen Kindes, Freistellung während der Kündigungsfrist oder wegen ungeklärter Vorfälle in der Kita. Dies alles sind persönliche Informationen, die nur von den betroffenen MitarbeiterInnen selbst, nicht aber von Ihnen gegenüber den Eltern öffentlich gemacht werden dürfen. Tatsächlich ist es für die Eltern auch in der Sache unerheblich, warum eine Fachkraft fehlt. Sie und ihre Kinder müssen mit den damit verbundenen Konsequenzen leben, sodass die Information über das Warum nicht weiterhilft. Frage 3: „Muss ich die Elternvertretung über die Erkrankung von MitarbeiterInnen informieren?“ ANTWORT: Das kommt auf die konkrete Situation und die Dauer der Erkrankung der Fachkraft an. Kurzerkrankungen müssen Sie der Elternvertretung nicht mitteilen. Diese gehören zum „Tagesgeschäft“, das Sie als Leitung allein regeln müssen. Anders sieht es hingegen aus, wenn die Betroffenen langfristig erkranken und Sie sich nach Ersatz umsehen müssen. Denn in den Kita-Gesetzen der Bundesländer, so z. B. in § 10 Abs. 4 Kinderbildungsgesetz NRW, ist geregelt, dass Sie die Elternvertretung über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Einrichtung informieren müssen. Hierzu gehört auch die personelle Besetzung der Kita. Kommt es also zu längerfristigen Ausfällen, müssen Sie die Elternvertretung ins Bild setzen. Denn dann ist die personelle Besetzung der Kita nachhaltig betroffen. Hierbei ist aber auch das Persönlichkeitsrecht der betroffenen MitarbeiterInnen zu schützen. So sollten Sie der Elternvertretung lediglich mitteilen, dass die Fachkraft längere Zeit ausfallen wird. Hinsichtlich der Gründe sollten Sie auf den Datenschutz verweisen.

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