Ihre Fragen aus dem Kita-Alltag

„Muss ich MitarbeiterInnen wegen eines Handwerkers freistellen?“

FRAGE: „Ich leite eine 4-gruppige Kita. Immer wieder kommt es vor, dass KollegInnen nach Hause gehen möchten, weil sich ein Handwerker angesagt hat. Hierfür habe ich einerseits Verständnis, denn es […]

Judith Barth

20.11.2024 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: „Ich leite eine 4-gruppige Kita. Immer wieder kommt es vor, dass KollegInnen nach Hause gehen möchten, weil sich ein Handwerker angesagt hat. Hierfür habe ich einerseits Verständnis, denn es ist ohnehin schon schwierig, Handwerker zu finden, sodass man sich die Termine meist nicht aussuchen kann. Andererseits kann ich aufgrund des Personalmangels keine Fachkraft entbehren. Muss ich die MitarbeiterInnen für solche Termine freistellen?“

ANTWORT: Handwerkertermine sind – wie Arztbesuche – grundsätzlich Privatsache und müssen außerhalb der Arbeitszeit in der Kita gelegt werden. Daher haben Ihre MitarbeiterInnen keinen Rechtsanspruch auf Freistellung, um solche Termine wahrzunehmen. Das wird aber zu erheblichem Unmut bei den betroffenen Fachkräften führen. Daher sollten Sie sehr gut überlegen, ob Sie in solchen Fällen die Freistellung wirklich verweigern. Sinnvoller wird es sein, • abzuklären, ob der Termin wirklich nicht zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden kann. • zu prüfen, ob nicht jemand anders den Handwerker ins Haus / in die Wohnung lässt und ihn begleitet, während die Fachkraft per Handy „Stand-by“ ist. • zu überlegen, ob ein Tausch von Diensten möglich ist. Lässt sich gar keine andere Lösung finden, sollten Sie die Fachkraft freistellen. Allerdings müssen hierfür Überstunden genommen werden.

Meine Empfehlung: Klare Regeln aufstellen

Besprechen Sie solche Situationen im Team und legen Sie fest, dass Handwerkertermine grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeiten gelegt werden müssen und eine Freistellung nur im Ausnahmefall möglich ist, da sonst die Dienstplanung nahezu unmöglich wird.  

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