Ihre Fragen aus dem Kita-Alltag

„Dürfen Mitarbeiterinnen wegen Menstruationsbeschwerden nach Hause gehen?“

FRAGE: „Eine meiner Mitarbeiterinnen geht regelmäßig wegen Menstruationsbeschwerden nach Hause und meldet sich dann für 2 Tage krank. Ich frage mich, ob ich das so akzeptieren muss, denn schließlich handelt […]

Judith Barth

20.11.2024 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: „Eine meiner Mitarbeiterinnen geht regelmäßig wegen Menstruationsbeschwerden nach Hause und meldet sich dann für 2 Tage krank. Ich frage mich, ob ich das so akzeptieren muss, denn schließlich handelt es sich ja um einen normalen natürlichen Vorgang und nichts, weswegen man sich krankmelden muss.“

ANTWORT: Im Prinzip haben Sie recht. Der weibliche Zyklus ist ein normaler biologischer Vorgang ohne Krankheitswert. Aber: Es gibt Frauen, bei denen die Menstruation mit so schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen einhergeht, dass die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen nachhaltig und für mehrere Tage eingeschränkt ist. Je nach Schwere der Symptome sind diese auch mit Schmerzmitteln nicht oder nur unzureichend in den Griff zu bekommen. Daher darf die Kollegin, wenn ihre Menstruationsbeschwerden so schwer sind, dass sie nicht arbeitsfähig ist, nach Hause gehen und kann sich an den folgenden Tagen auch krankmelden.

Suchen Sie das Gespräch

Sie können aber das Gespräch suchen und der Mitarbeiterin empfehlen, diese starken Beschwerden ärztlich abklären zu lassen. Denn inzwischen gibt es Behandlungsmöglichkeiten, wenn man den Ursachen für die starken Menstruationsbeschwerden auf den Grund geht.

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