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„Darf ich Krankenbesuche machen?“

FRAGE: „Eine meiner Mitarbeiterinnen ist an Brustkrebs erkrankt. Sie wurde operiert und hatte eine Chemotherapie. Jetzt beginnt sie eine Strahlentherapie und wird wohl anschließend in die Reha gehen. Ich würde […]

Judith Barth

06.09.2024 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: „Eine meiner Mitarbeiterinnen ist an Brustkrebs erkrankt. Sie wurde operiert und hatte eine Chemotherapie. Jetzt beginnt sie eine Strahlentherapie und wird wohl anschließend in die Reha gehen. Ich würde gern einen Krankenbesuch bei ihr machen und ihr auch von den KollegInnen und den Kindern einen Blumenstrauß, kleine Geschenke und selbstgebastelte Genesungskarten bringen. Ich habe dies einer Leitungskollegin erzählt. Diese meinte, als Vorgesetzte dürfe ich auf keinen Fall Krankenbesuche machen. Stimmt das?“

ANTWORT: Nein. Das stimmt nicht. Grundsätzlich dürfen Sie langfristig erkrankte KollegInnen zu Hause besuchen und einen Krankenbesuch machen, wenn die Kollegin / der Kollege sich zuvor damit einverstanden erklärt hat. Wichtig ist, dass hierbei deutlich wird, dass es sich um einen echten Kranken- und nicht um einen Kontrollbesuch handelt, bei dem überprüft werden soll, ob die/der Betroffene tatsächlich krank ist. Ebenso wenig darf Druck auf die erkrankte Fachkraft ausgeübt werden, möglichst schnell wieder zur Arbeit zu kommen, weil Sie vor lauter Personalmangel nicht wissen, wo Ihnen der Kopf steht. Daher sollten Sie sich bei einem solchen Besuch mit plastischen Schilderungen, wie schwierig die Situation in der Kita ist, zurückhalten.

Meine Empfehlung: Fragen Sie, ob es passt

Ihre Kollegin macht derzeit eine schwere Zeit durch und freut sich vielleicht, wenn sie Besuch von Ihnen bekommt. Es kann aber auch sein, dass ihr das zu viel ist oder sie nicht möchte, dass Sie sie z. B. ohne Haare sehen. Rufen Sie sie daher an und fragen Sie, ob und wann ein Krankenbesuch passen würde. Akzeptieren Sie eine Ablehnung ohne Nachfrage, schicken Sie ihr aber Blumen, Geschenke und Karten per Post oder Boten. Über diese freundliche Geste wird Ihre Kollegin sich auf jeden Fall freuen. Und das ist für die Genesung immer wichtig.  

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